Die Einwilligung zu einer billigen Schönheits-OP in einer Wiener Wohnung hätte eine 58-Jährige beinahe mit ihrem Leben bezahlt. Die geplante Halsstraffung endete für sie auf der Intensivstation im AKH. Der georgische Arzt, der den Eingriff illegal vorgenommen hatte, muss sich am heutigen Donnerstag im Landl für absichtlich schwere Körperverletzung verantworten. Er ist geständig, aber offenbar nur das letzte Glied der international agierenden Schönheitsmafia. Das Urteil fällt mild aus.
Die Staatsanwältin zeichnet im Prozess um schwere Körperverletzung in Wien ein Bild von dem international agierenden kriminellen Netzwerk: „Eine kriminelle Organisation hat ihn nach Österreich gebracht. Diese bereichert sich mit Opfern, die sich für wenig Geld Schönheitsoperationen erhoffen“, leitet sie im Wiener Landesgericht ein. „Ein gefährliches Unterfangen, das Kunden mit dem Leben bezahlen können.“
Kosmetikparty zur Anbahnung
Sie schildert, wie die Schönheitsmafia in Österreich agiert: „Im Rahmen von Kosmetikpartys werden Karten mit Telefonnummern durchgereicht. Eine davon erhielt das spätere Opfer. Es kam zu einem Treffen mit dem Kopf der Organisation in einem Wiener Hotel, wo der Preis vereinbart wurde.“ Die Operation – eine Halsstraffung – sollte in einer Wohnung in der Wassergasse in Wien-Landstraße durchgeführt werden. „Das war ein total ungeeigneter und unhygienischer Ort mit blutverschmierten Behandlungsliegen.“
Wie die „Krone“ berichtete, ging die OP am 11. Februar, die von dem nun angeklagten georgischen plastischen Arzt durchgeführt worden ist, schief. Nach mehreren Schnitten im Halsbereich entstand bei der 58-jährigen Wienerin eine starke Blutung und Schwellungen, die zu Atemnot führten. Die Frau musste später im AKH notoperiert werden, zudem erlitt sie vier Wochen nach dem illegalen Eingriff eine Sepsis.
„Als die Schwester der Frau die Rettung gerufen hat, haben alle, die in der Wohnung anwesend waren, rasch zusammengeräumt und sind verschwunden. Mein Mandant ist geblieben, obwohl es ein Leichtes gewesen wäre, sich aus dem Staub zu machen. Aber sein ärztliches Ethos war stärker“, sagt Philipp Wolm, der den Angeklagten zusammen mit Gerhard Jarosch vertritt. Der Mann habe sofort alles zugegeben.
Arzt ließ sich auf Schönheitsmafia ein, teilbedingte Haft
Geständig ist der Arzt, der sichtlich nervös ist und im Prozess bedrückt den Kopf gesenkt hält, auch vor dem Schöffensenat: „Ein Freund hat mir vorgeschlagen, nach Wien zu kommen. Ich bereue es zutiefst, es war der größte Fehler meines Lebens“, gibt er an, dass er des Geldes wegen eingewilligt habe. Obwohl er als Chirurg in seiner Heimat und in Russland im Monat ohnehin bis zu 15.000 Dollar verdient hatte. Ein „Face-Lifting“ wie dieses „habe ich bereits 200 Mal erfolgreich durchgeführt“.
Die Schöffen sehen keine absichtlich schwere Körperverletzung. Der Arzt, dem zehn Jahre Haft drohten, wird für schwere Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 20 Monaten, davon vier fest, verurteilt – nicht rechtskräftig. Da die Untersuchungshaft angerechnet wird, dürfte der Arzt in den nächsten Tagen enthaftet werden.
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