Schluss mit Gender-Sprache in der steirischen Landesregierung! Laut „Krone“-Informationen schaffen FPÖ und ÖVP Binnen-I und Co. in 235 Landesgesetzen ab, schon am Dienstag fällt der Beschluss. „Wir setzen dabei auf Hausverstand anstatt auf unlesbares Sinnlos-Gendern“, sagt FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek zur „Krone“.
Erhält eine Datenschutzbeauftragte/ein Datenschutzbeauftragter bei ihrer/seiner Tätigkeit Kenntnis von Daten, für die einer der Kontrolle der/des Datenschutzbeauftragten unterliegenden Stelle beschäftigten Person ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht zusteht, steht dieses Recht auch der/dem Datenschutzbeauftragten und den für sie/ihn tätigen Personen insoweit zu […].
Was klingt, wie eine schlechte Google-Übersetzung oder KI-Chaos, steht tatsächlich so in einem offiziellen Dokument, und zwar in § 5 Absatz 2 des Steiermärkischen Datenschutzgesetzes. Sucht man weitere Beispiele für derartiges Gender-Wortwirrwarr, braucht man nur andere Gesetzestexte durchzublättern.
In jedem Landesgesetz nun „Gender-Generalklausel“
Doch damit macht die blau-schwarze Koalition nun Schluss – derartige Sprachverrenkungen und Schachtelsätze gehören ab sofort der Vergangenheit an. Laut Informationen der „Krone“ wird nun in jedem Landesgesetz eine sogenannte „Gender-Generalklausel“ verankert. Diese stellt unmissverständlich klar: Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Und wie wird der FPÖ-ÖVP-Plan umgesetzt? Nun, Zug um Zug wird bei künftigen Gesetzes-Novellierungen die bisherige Gender-Schreibung zurückgenommen. Betroffen sind alle 235 Landesgesetze, die durchforstet werden – Gender-Stern und Binnen-I haben damit ausgedient.
LH Kunasek: „Hausverstand statt unlesbares Sinnlos-Gendern“
„Gesetzestexte werden damit lesbarer. Bislang verfügen nur 17 Prozent aller Landesgesetze über eine derartige Generalklausel, künftig werden es 100 Prozent sein. Wir setzen dabei auf Hausverstand anstatt auf unlesbares Sinnlos-Gendern“, sagt FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek zur „Krone“.
Seine ÖVP-Stellvertreterin Manuela Khom ergänzt: „Durch die Einführung der Generalklausel stellen wir sicher, dass sich jede Steirerin und jeder Steirer von Landesgesetzen angesprochen fühlt. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Landesgesetzgebung greifbarer zu machen.“
Schon am 10. Juni wird ein Unterausschuss des Landtags die Umsetzung vorbereiten; die Beschlussfassung erfolgt am 1. Juli.
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